Förderungen gem. „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) – Stand August 2022

Wer sich heute für eine Wärmepumpe entscheidet, kauft eines der zukunftssichersten und umweltfreundlichsten Heizungssysteme. Der Staat belohnt deshalb den Austausch eines bestehenden fossilen Heizungssystems auf eine effiziente Wärmepumpe mit entsprechendem Förderprogramm.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) belohnt den Einbau einer effizienten Wärmepumpe mit attraktiven Fördersummen aus dem neuen Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG). Dieses Programm erstezt ab 01. Januar 2021 schrittweise das Marktanreizprogramm (MAP) und besteht aus der Förderung für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand sowie für effiziente Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude. Vom Staat bezuschusst wird der Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe mit bis zu 40 Prozent der Investitionssumme. Neben der Förderung in Wärmepumpen und Installationen, werden auch Umfeldmaßnahmen gefördert.

Ab dem 01. Juli 2021 werden ebenfalls die KfW-Programme durch die BEG Effizienzhausförderung abgelöst. Weitere Informationen folgen sobald diese veröffentlicht sind.

Voraussetzungen und förderfähige Kosten

Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen im Gebäudebestand:

  • Raumheizung
  • Kombinierte Trinkwassererwärmung und Raumheizung
  • Wärmebereitstellung für das Wärmenetz
  • Luft-Luft-Wärmepumpen und Lüftungsanlagen
  • Wärmepumpen, die die festgeleten Effizienzkriterien erfüllen


Folgende tatsächlich entstandene Kosten können für die Förderung angesetzt werden:

  • Anschaffungskosten der geförderten Anlage
  • Kosten der Installation, Einstellung und Inbetriebnahme der neuen Heizung
  • Ausgaben für notwendige Umfeldmaßnahmen 
    • Deinstallation und Entsorgung der Altanlage
    • Erschließung der Wärmequelle und Optimierung des Heizungsverteilsystems
    • Austausch der Heizkörper bzw. der Einbau von Flächenheizungen oder Installation eines Speichers
  • Ausgaben für die Einbindung von Experten für die Fachplanung und Baubegleitung 
  • Sanierungsmaßnahmen bei Wohngebäuden von 60.000 € pro Wohneinheit
  • Sanierungsmaßnahmen bei Nicht-Wohngebäuden von 1.000 € pro Quadratmeter Grundfläche und insgesamt 15 Mio. €


Fristen und Zuständigkeiten:

  • Förderantragsstellung vor Vorhabenbeginn (Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages)
  • Förderantrag muss online bei der BAFA gestellt werden (maßgeblich ist bei der Antragsfrist das Eingangsdatum)

Im Neubau wird der Einbau einer Wärmepumpe als Einzelmaßnahme nicht gefördert.

Die wichtigsten Informationen gibt der „Wärmepumpen Förderratgeber 2022“ des Bundesverbandes Wärmepumpe e.V.

 

zum Förderratgeber

Neubauten und Vollsanierungen – Neue Regelungen für KfW-Kredite seit August 2022

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Effizienzhausstufe des Neubaus oder des vollsanierten Gebäudes. Das KfW-Programm 261 ermöglicht Förderungen bei Neubauten von Effizienzhäusern sowie die Sanierung zu einem Effizienzhaus. Gefördert wird der Bau eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes, welches einen Effizienzstandard von mindestens 40 und die Nachhaltigkeitsklasse (NH) erfüllen.

Sofern bei einer Sanierungsmaßnahme eines Bestandsgebäudes eine bessere Effizienzhausstufe erlangt wird, kann eine Förderung gem. BEG erfolgen.

Baubegleitung

Wer die die Förderprogramme der KfW bei Wohn- und Nichtwohngebäuden in Anspruch nehmen will, muss eine/n Energieberater/in hinzuzuziehen. Die Förderung für die Baubegleitung durch einen Energieberater/in erfolgt bei Umsetzung der Maßnahme getrennt.

Näheres zu den Fördermöglichkeiten und -voraussetzung ist im KfW-Merkblatt „BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus“ zu erfahren.

 

zum KfW-Merkblatt

 

Weitere Informationen